Das Gründungskapital der GmbH ist das von ihren Gründern in das Vermögen der GmbH eingebrachte Kapital. GmbHs werden aus dem von ihren Gründern eingebrachten Gründungskapital gegründet. Als GmbH müssen Unternehmen mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt. Die Mindestbeiträge einzelner Gründer müssen 25000 betragen und ihre Höchstbeiträge https://satzung97654.wikicommunications.com/3274444/neue_schritt_für_schritt_karte_für_gmbh_gründung_startkapital