Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. Das von den Gründern einer GmbH investierte Kapital wird zu ihrem Stammkapital. Damit ein Unternehmen als GmbH zugelassen werden kann, muss mindestens ein Gründer einen Geschäftsanteil einbringen. Die Mindestbeiträge einzelner Gründer müssen 25000 betragen und ihre Höchstbeiträge https://claytongjjhh.blogadvize.com/18436572/die-besten-side-of-gmbh-gründung-personenanzahl