eine Blutabnahme ist in aller Regel nur auf richterlichen Beschluss hin zulässig. Ohne einen solchen kann sie mithin nicht angeordnet werden. Obwohl ich keine Drogen nehme will ich anfangs nie einen Schnelltest machen oder mir in die Augen leuchten lassen. Mir kommt das etwas seltsam vor, zumal Alkohol an http://riverbddba.tblogz.com/rumored-buzz-on-dokumentation-drogen-15080205